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Automatisierte Schulungen für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten in Unternehmen

Aus den verschiedenen Rechtsvorschriften wird eine regelmäßige, meist jährliche Wiederholung der Grundsätze, unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Mitarbeiterzahl in Form von Unterweisungen zu verschiedenen Themenbereichen rechtlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsschutz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Datenschutz, IT-Sicherheit, Geldwäsche und Compliance. Mit unserer Lösung zur Automatisierung von Schulungen können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Beschäftigten die erforderlichen Schulungen regelmäßig und ohne viel Aufwand absolvieren.

Dürfen wir Ihnen ein wenig Zeit schenken?

Die Komplettlösung für einfaches, zuverlässiges und rechtssicheres E-Learning – maximale Risikominimierung.

 

Die neue Kursautomatisierung der Mitarbeiterschule

Doch wie soll man bei so vielen Mitarbeitenden den Überblick behalten? Und wie erinnert man die Beschäftigten daran, dass sie ihre Schulungen noch absolvieren müssen?

Wir haben eine Lösung gefunden, um die wiederkehrenden Unterweisungen Ihrer Beschäftigten zu automatisieren und Ihnen somit auch das Erinnerungsmanagement zu erleichtern. Wir können mithilfe unserer neuen Automatisierung individuell je Nutzer:in verschiedene E-Mail-Reminder und Aktionen auslösen. Sobald eine sog. Haftnotiz an die Nutzer:innen im System angehangen wird, profitieren sie sofort von den Funktionalitäten.

Damit die Nutzer:innen bei noch nicht erfolgter Absolvierung zur Bearbeitung aufgefordert werden, wird bei uns auf Wunsch, bis der Status “Absolviert” erreicht ist, regelmäßig z.B. alle 30 Tage ein Reminder versendet. Sobald das Zertifikat der jeweiligen Schulung abgelaufen ist, werden die Beschäftigten automatisch zur erneuten Absolvierung aufgefordert.
Unsere intelligenten Kursautomatisierungen helfen Ihnen dabei, die gesetzliche Nachweis- bzw. Rechenschaftspflicht noch einfacher und effizienter einzuhalten und Sie können zusätzlich noch eine Menge Zeit sparen.

 

Zu welchen Themen sollten Beschäftigte regelmäßig sensibilisiert werden?

  • Gemäß § 4 der DGUV V1, sollte vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb eine Erstunterweisung im Arbeitsschutz erfolgen muss. Die Arbeitsschutz-Schulung gilt es einmal jährlich, je nach Branche und Alter der Mitarbeitenden sogar alle 6 Monate zu wiederholen.
  • § 12 AGG verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitnehmer in einer geeigneten Art und Weise bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu schulen. Empfohlen wird eine Schulung in einem 3-jährigen Turnus zu wiederholen.
  • Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten. Gem. Art. 5 DSGVO, spielen Themen wie der Grundsatz der Datenminimierung, der Integrität der personenbezogenen Daten, der Zweckgebundenheit der Verarbeitung etc. hierbei eine große Rolle. Im Bereich Datenschutz sollte einmal im Jahr geschult werden.
  • Bei einer IT-Sicherheit-Schulung sollten Grundwissen und -begriffe aus dem Bereich der IT-Sicherheit vermittelt werden. Die Mitarbeitenden sollten mindestens einmal jährlich geschult werden. Je nach Größe und Branche ist es nötig häufiger zu schulen (z. B.: quartalsmäßig), um einen umfangreichen Schutz und einen aktuellen Wissensstand des Personals zu gewährleisten.
  • Im Rahmen einer Geldwäsche-Schulung sollten die Grundsätze gem. Geldwäschegesetz (GwG) und die damit verbundenen Punkte vermittelt werden. Hierfür schreibt §6 Abs. 2 Nr. 6 GwG die Pflicht der betroffenen Unternehmen zur Unterrichtung der Mitarbeitenden vor. Auch muss eine erstmalige sowie fortlaufende Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgen. Sog. „Verpflichtete“ müsse eine Geldwäsche-Schulung unbedingt durchführen. Dazu gehören Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Notare, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Spielbanken, Autohändler und Juweliere.
  • Für eine Schulung zum Thema Compliance gibt zwar keine gesetzliche Norm, welche Unternehmen zur Durchführung einer Compliance-Schulung verpflichtet, allerdings kann sie dennoch zur Steuerung und Überwachung des Compliance-Risikos dienen. Diese Schulungen vermitteln zusätzlich Inhalte über Unternehmensrichtlinien und -regeln, Code of Conduct, Gesetze und Vorschriften, wodurch sich Unternehmen damit meist selbst dazu verpflichten, diesbezüglich Ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren.
 

Wie können auch Sie davon profitieren?

Wenn auch Sie Zeit sparen und sicherstellen möchten, dass Ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig und gesetzeskonform geschult werden, dann testen Sie jetzt unser Schulungsportal und profitieren Sie von den intelligenten Funktionalitäten der Kursautomatisierung!


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Wenn Sie Interesse an einer E-Learning-Software haben, einen bestehenden Kurs für Ihre Mitarbeiter buchen möchten, oder einfach mal wissen wollen, wie ein fertiger Kurs aussieht, können Sie sehr gerne Ihre Kontaktdaten im Anfrage-Formular hinterlassen und einer unserer Mitarbeiter wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen Demozugang mit Zugriff auf einen unserer Kurse.