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AGG Schulung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) begründet seine Daseinsberechtigung in der steigenden Tendenz von Ungleichbehandlungen im Alltag und Berufsleben. Denn laut aktuellen Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden in Deutschland jährlich ca. 4.000 Fälle von Ungleichbehandlung registriert, wobei die geschätzte Grauziffer weitaus höher ausfällt. Viele Betroffene trauen sich jedoch nicht, dagegen vorzugehen, oder wissen nicht genau, was man in einer solchen misslichen Lage unternehmen kann. Ein Großteil der genannten Fälle lässt sich dabei auf die ethnische Herkunft, eine Behinderung oder das Geschlecht zurückführen. Die Folgen der Betroffenen liegen nicht nur in psychischen Problemen, sondern enden meistens auch in physischen Krankheiten. Diese Ungleichbehandlungen spiegeln sich täglich in Form von Diskriminierung und Belästigung im Leben sehr vieler Menschen wider. Genau dieser Entwicklung soll das AGG entgegenwirken, denn Ungleichbehandlungen stellen eine der wesentlichen Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft dar. Das Ziel dieses Bundesgesetzes ist daher die Abschaffung und Reduzierung von Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben.

Somit wird durch das AGG für jeden Menschen sowohl ein Arbeits- als auch ein Privatleben ohne Benachteiligungen und Belästigungen angestrebt.

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Was ist AGG?

Das AGG, welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist und verfassungsrechtlich auf Art. 3 Grundgesetz (GG) und der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien basiert, dient pauschal dazu, Benachteiligungen und Belästigungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen zu verhindern bzw. zu beseitigen. In § 1 AGG ist demnach niedergelegt, dass Gründe für eine Benachteiligung in der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität liegen können.

Um einen Überblick darüber zu erlangen, was Diskriminierungsmerkmale überhaupt sind, sollten bei einer Schulung der Mitarbeiter zunächst die im AGG verwendeten Begriffe und Benachteiligungsgründe genauer erläutert und definiert werden. So spricht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in § 3 Abs. 1 und 2 AGG bspw. von “unmittelbarer” als auch “mittelbarer” Benachteiligung. Einerseits ist die offensichtliche Ungleichbehandlung einer Person aus den in § 1 AGG genannten Gründen gegenüber einer anderen Person zu verstehen andererseits, kann von einer Benachteiligung ausgegangen werden, wenn bestimmte Personen gegenüber anderen Personen benachteiligt werden und dies durch den Anschein nach neutralen Vorschriften oder Kriterien geschieht. Auch der Begriff der Belästigung wird im Sinne des § 3 Abs. 3 AGG verwendet, darunter werden unerwünschte Verhaltensweisen bezeichnet, welche bewirken, dass die Würde der betroffenen Person z.B. durch Anfeindungen oder Erniedrigung verletzt wird. Des Weiteren werden die sexuelle Belästigung und die Anweisung zur Benachteiligung einer Person wegen eines Diskriminierungsmerkmals als unzulässiges Verhalten aufgeführt und gem. des AGG untersagt.

In Ausnahmefällen kann eine Ungleichbehandlung wegen eines der bereits genannten Benachteiligungsmerkmale jedoch nach § 8 AGG sogar zulässig sein. Dies ist der Fall, wenn das betreffende Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die auszuübende Tätigkeit darstellt, der Zweck rechtmäßig ist und die berufliche Anforderung oder das Mittel objektiv und angemessen sind. In der Praxis ist dies, dann möglich, wenn durch die Ungleichbehandlung Gefahren oder Schäden abgewendet und vermieden werden. Zum Beispiel können sichere Deutschkenntnisse eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Stelle als Redakteur einer Zeitung darstellen, nicht aber für den Posten eines Mechanikers.

Für Unternehmen greift das AGG gem. des § 2 schon bei der Stellenausschreibung. Diese müssen bspw. geschlechtsneutral formuliert sein und alle Geschlechter ansprechen (m/w/d). Zudem muss auch der gesamte Bewerbungsprozess diskriminierungsfrei gestaltet sein. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ergibt sich aus dem AGG ein Anspruch auf Schutz eines jeden Arbeitnehmers vor Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale. Damit schützt das Gesetz nach § 6 AGG u.a. Arbeitnehmer, Auszubildende und Bewerberinnen und Bewerber.

Sollte ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals unzulässig benachteiligt werden, so muss dieser gem. § 15 AGG den materiellen und immateriellen Schaden ersetzen und dementsprechend eine Entschädigung zahlen. Dies ist bereits bei Bewerbern der Fall, welche aufgrund eines der in § 1 AGG Gründe nicht eingestellt werden.

Wer benötigt eine AGG Schulung?

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens zum AGG zu sensibilisieren. Führungskräfte sind hierbei jedoch keinesfalls ausgenommen. Umso höher die Personalverantwortung eines Beschäftigten wiegt, desto wichtiger ist es, dass sie sich mit der Prävention von Benachteiligungen und Ungleichbehandlung gemäß der in § 1 AGG genannten Gründe befassen. Denn gerade Betriebsratsmitglieder, Personalleiter und -verantwortliche, Antidiskriminierungsbeauftragte, (angehende) Beschwerdestellenbeauftragte, Compliance-Beauftragte und Justiziare sowie Beschäftigte in Rechtsabteilungen neigen aufgrund ihrer Nähe zum Personal häufiger dazu, als andere Positionen, gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu verstoßen. Somit sollten vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Positionen besetzen, die Einfluss auf das Personal oder deren Wohlbefinden haben, umfangreicher zu dieser Thematik sensibilisiert werden.

Inhalt der AGG Schulung

Die Inhalte einer AGG-Schulung sollten sich vor allem auf die nachfolgenden Punkte fokussieren und sich an dem Gesetz orientieren. Zuerst einmal muss der Zweck des AGG dargelegt werden. Es sollten dann weiter die wichtigsten Begrifflichkeiten des AGG geklärt werden, wie etwa die der Belästigung und Benachteiligung nach § 3 AGG. Auch die relevanten gesetzlichen Vorschriften und der Anwendungsbereich des AGG in Deutschland sollten behandelt werden. Darauf aufbauend sollten Fallbeispiele aus der Praxis zur Vertiefung des erlernten Wissens verwendet und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Unternehmen im Detail erläutert. Es ist auch darauf einzugehen, welche Folgen aufgrund von Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmern einen Arbeitgeber treffen können und wo bzw. wie Betroffene sich helfen lassen können. Eine adäquate Schulung sollte, um das Personal umfangreich zu sensibilisieren, all diese Inhalte umfassen und im Detail beleuchten.

Falls notwendig, sollte die Schulung konkret auf die betrieblichen Problematiken abgestimmt und dementsprechend individualisiert werden. Denn je nach Unternehmen oder Branche können unterschiedliche Präventionsmaßnahmen für alle Beteiligten von Vorteil sein.

Falls Sie aktuell auf der Suche nach einer rechtskonformen Möglichkeit sind, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der elementaren Inhalte zur Prävention von Benachteiligung und Ungleichbehandlung zu sensibilisieren, können Sie sich gerne hier mehr über unsere Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz informieren.

Was bringt eine AGG Schulung?

Im Zuge einer Schulung im Bereich des AGG können die Beschäftigten eines Unternehmens für die Grundsätze der im Gesetz beinhalteten Thematik sensibilisiert und fortlaufend auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung gehalten werden. Zudem gibt es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht nur die Pflichten des Arbeitgebers, die ihm auferlegt werden und welche er kennenlernen sollte, sondern auch Mitarbeiter lernen in einer solchen Schulung ihre eigenen und Rechte anderer kennen. Dies ist ein erster elementarer Schritt um Diskriminierung in Ihrem Unternehmen durch frühzeitiges erkennen noch vor der eigentlichen Benachteiligung vorzubeugen. Sie selbst haben zwar keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte, wohl aber Beteiligungsrechte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Dazu zählt neben einem generellen Unterrichtungsrecht nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die speziellen Informations-, Teilnahme- und Beratungsrechte nach § 80 Abs. 1 und 2 und § 95 Abs. 4 und 5 SGB IX sowie das grundlegende Anhörungsrecht nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB. Machen Sie diese Rechte im Fall der Benachteiligung auf jeden Fall geltend und setzen Sie alles in Bewegung, um einem Verstoß gegen das AGG in Ihrem Unternehmen präventiv entgegenzuwirken.

Vorteile einer AGG Schulung?

Das E-Learning sollte so gestaltet sein, dass jeder Teilnehmende die notwendigen Informationen erhält, um Diskriminierungen und Belästigungen zu erkennen und zu vermeiden. Des Weiteren sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Wege aufgeklärt werden, wie sie, falls eine Benachteiligung stattgefunden hat oder der Verdacht einer Benachteiligung vorhanden ist, dagegen vorgehen können. Das Personal sollte im Anschluss selbst der Pflicht nachkommen, stets AGG-konform zu agieren, deren Verhalten zu reflektieren und dies auch im Unternehmen vorzuleben. Demgegenüber sollte dem Arbeitgeber die Schutzpflicht der Mitarbeitenden (auch gegenüber Dritten) bewusst gemacht werden, bspw. durch präventive Maßnahmen wie AGG-Schulungen. Das E-Learning sollte so gestaltet sein, dass es Zeit- und Ortsunabhängigkeit verwirklicht werden kann und aktivierende Lektionen beinhaltet. Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass die Lernenden durch Beispiele aus dem Berufsalltag und einer Abfrage des Gelernten aktiv in den Schulungsprozess integriert werden.

Gut informiertes und geschultes Personal kann deshalb Benachteiligungen im Unternehmen unterbinden und vermeiden. Dadurch können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren und einen Mehrwert für das Arbeitsklima im Unternehmen generieren. Denn wenn beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen und diesen rechtskonform nachkommen können, lassen sich Menschen schützen, Verstöße gegen das AGG verhindern und Klagen vorbeugen oder sogar komplett vermeiden. Auch Sanktionen und Klagen (speziell auf Schadensersatz) lassen sich durch ein umfangreich sensibilisiertes Personal weitestgehend verhindern. Dadurch wird nicht nur der Ruf des Unternehmens auf längere Sicht verbessert, sondern es können auch eventuelle Rufschädigung durch die präventiven Maßnahmen verhindert werden. Zudem können weitere Handlungsmaßnahmen ausgearbeitet oder angewandt werden, welche durch eine E-Learning-Schulung vermittelt wurden. Als Beispiel kann hier die nachträgliche Überprüfung von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Rekrutierungs- und Einstellungsprozessen oder das anpassen und vereinbaren eines Unternehmensleitbildes genannt werden. Generell ist es für Unternehmen empfehlenswert, personelle Vielfalt im Unternehmen zu fördern und diese wirklich zu leben.

Wie oft muss man eine AGG Schulung belegen?

Bei der Wiederholung und Häufigkeit der Schulungsdurchführung gibt es im AGG keine gesetzlichen Vorgaben. Jedoch gewährleisten regelmäßige Schulungen durch Sensibilisierung und Aufklärung eine Schutzmöglichkeit der Beschäftigten vor Diskriminierungen. Außerdem kommt ein Arbeitgeber dadurch der Pflicht gem. § 12 AGG nach. Demzufolge ist dieser nämlich verpflichtet, im Rahmen von beruflichen Aus- und Fortbildungen auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinzuweisen. Eine Erfüllung dieser Pflicht kann der Arbeitgeber durch eine geeignete Schulung zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung erwirken. Um das Bewusstsein im Betrieb weiter zu schärfen, empfiehlt es sich daher, mindestens einmal jährlich eine Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des AGG durchzuführen. Sollten jedoch explizit Probleme diesbezüglich im Unternehmen auftreten, ist die Sensibilisierung der Beschäftigten entsprechend häufiger durchzuführen. Auch ist es sinnvoll, bereits Auszubildende und neues Personal nach der Einstellung erstmals zu schulen, um diesen die bestehenden Rechte und Pflichten des AGG näher zubringen und so einen besseren und reibungslosen Start in das Unternehmen zu ermöglichen.

Genaue Vorgaben, wie die Schulung durchgeführt oder aussehen soll, sind gesetzlich auch nicht festgelegt. Es rät sich allerdings je nach Größe und Branche des Unternehmens Gebrauch von E-Learning-Plattformen wie z.B. der Mitarbeiterschule zu machen. Diese fortschrittliche Alternative bietet den Vorteil, dass ergänzende Informationen oder aktuelle Änderungen problemlos in die Schulung etabliert werden können.

AGG Schulung Möglichkeiten

Unternehmen verlangen immer besser Qualifikationen bei ihren Beschäftigten, welche sich zudem regelmäßig weiterentwickeln sollen. Aber warum sollte man tausende von Euros in eine Schulung und die damit verbunden Umstände investieren, um seine Mitarbeiter oder sich selbst auf dem neuesten Stand halten zu können?

Viele Unternehmen vergleichen die E-Learning Plattformen immer mit der Präsenz-Schulung. Das ist aus unserer Sicht nicht ganz richtig. Denn das E-Learning soll eine Präsenz-Schulung gar nicht ersetzen. Vielmehr sind die Unterstützungen und die Prozessoptimierungen des E-Learning die erhebliche Vorteile, welche herkömmliche Lehrmaterialien nicht abbilden können.

Zusätzlich können Unternehmen ihre Kostenstruktur für Personalentwicklung mit Hilfe von E-Learning drastisch senken. Außerdem werden Prozess- und Fehlerkosten durch qualifiziertes Personal, gesunkene Fehlerquoten und die Erhöhung der Effizienz durch den Einsatz moderner Methoden reduziert. Gleichzeitig wird die Qualität durch einen einheitlichen Wissensstand aller Mitarbeiter gesteigert.

Warum mit uns Schulen?

Aufgrund der niedrigen Aufmerksamkeitsspanne eines Erwachsenen kann unsere AGG-Schulung in etwas mehr als einer halben Stunde absolviert werden. So bleibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Zeit für ihre Arbeitstätigkeiten und Sie sparen sich den Aufwand, welcher für Planung und Durchführung einer Präsentation anfallen würde.
Ihre Beschäftigten können sich zudem mit der Benutzung der webbasierten Plattform ihre Lernzeit selbstständig einteilen und sind dabei an keinen Ort oder an eine bestimmte Zeit gebunden. Das einzige, was dabei benötigt wird, ist ein Internetzugang sowie der Zugriff auf ein aktuellen Webbrowser. Zudem können Kurse im E-Learning im Gegensatz zu traditionellen Lehrmitteln, aufgrund von vielseitigen Möglichkeiten, interaktiver und ansprechender gestaltet werden.

Auch die Organisation des onlinebasierten E-Learnings ist etwas entspannter als bei einer Präsentation oder einem Seminar. Ihre Beschäftigten müssen die Inhalte nicht in Schulungsräumen anhören, es entstehen keine Fahrtkosten und auch das Catering des Referenten entfällt damit vollkommen. Je nach Größe Ihres Unternehmens arbeiten wir mit sog. Staffelpreisen, die AGG-Schulung beginnt schon bei 29,90 € pro Mitarbeiter und Jahr und dabei ist alles inklusive, es entstehen keinerlei Extrakosten für die Verwaltung oder Ähnliches.

Sie erhalten ganz einfach Zugang zu Ihrer persönlichen Nutzerverwaltung (dem sog. “Lehrerzimmer”) und können von dort selbst die Fortschritte aller Mitarbeiter Ihres Unternehmens einsehen, beliebig viele Mitarbeiter hinzufügen und ausgeschiedene Zugänge entfernen lassen. Damit wird der gesamte Qualifizierungsprozess skalierbar, denn es ist möglich unbegrenzte Mitarbeiterzahlen zu schulen. Bedenken Sie, dass Präsenzschulungen nicht nur die Kapazitäten Ihrer Mitarbeiter in Anspruch nimmt, sondern auch die Verfügbarkeit eines vortragenden Fachpersonals, welche nicht unbegrenzt ist. Außerdem können Sie mithilfe unseres ausgeklügelten Erinnerungsmanagements problemlos noch nicht vollständig durchlaufene Benutzerinnen und Benutzer erinnern und alle bereits generierten Zertifikate nach Zeit und Kurs einsehen.

Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und wir das Interesse an einer E-Learning-Schulung für Ihre Mitarbeiter geweckt haben, können Sie hier weitere Einblicke in die Schulungsinhalte erhalten oder eine Demo zu unserem Portal anfordern.


Einfach. Webbasiert. Individuell.

Wenn Sie Interesse an einer E-Learning-Software haben, einen bestehenden Kurs für Ihre Mitarbeiter buchen möchten, oder einfach mal wissen wollen, wie ein fertiger Kurs aussieht, können Sie sehr gerne Ihre Kontaktdaten im Anfrage-Formular hinterlassen und einer unserer Mitarbeiter wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen Demozugang mit Zugriff auf einen unserer Kurse.