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Ist E-Learning zur Sensibilisierung im Arbeitsschutz geeignet?

 

Arbeitssicherheit Schulung mit E-Learning

In Deutschland werden jährlich ca. 870.000 Arbeitsunfälle registriert, wovon ungefähr 500 tödlich enden. Daher ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, welche die Unfallverhütung fördern und die Anzahl und das Ausmaß der Arbeitsunfälle minimieren oder sogar gänzlich vermeiden. Ein adäquates Mittel dazu ist eine Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz. Denn durch gut geschulte und sensibilisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich Gefahren vermeiden und Unfälle reduzieren.

Das Arbeitsschutzgesetz und weitere Vorgaben wie z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten alle Arbeitgeber in Deutschland, ihre Arbeitnehmer vor der Aufnahme einer Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit umfangreich zu unterweisen. Diese Grundunterweisung ist dann in der Praxis ggf. der jeweiligen Gefährdungssituation der einzelnen Berufe und Unternehmen im Detail anzupassen. Demzufolge muss ein umfassender Arbeitsschutzkurs die grundlegenden und relevanten Rechte, Pflichten und Verhaltensweisen enthalten, die einen sicheren und unfallfreien Arbeitsalltag gewährleisten. Eine kompetente und umfangreiche Schulung wie die Grundunterweisung der Mitarbeiterschule kann jedoch bereits alle allgemeinen Themen abbilden und individuelle Bedürfnisse können bei Bedarf durch Zusatzunterweisungen oder weitere Module ergänzt werden.

Es ist daher besonders wichtig, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtssicher zu schulen, um einer fehlerhaften Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes vorzubeugen und Risiken im Unternehmen bezüglich verschiedenster Verletzungen des Arbeitsschutzes zu reduzieren.

Doch wie muss das E-Learning im Arbeitsschutz gestaltet sein, um das Personal zu sensibilisieren und das Gefahrenpotenzial zu minimieren? Und was müssen Unternehmen zudem dokumentieren und beachten, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im Folgenden. Falls Sie dieses Thema jedoch weiter interessiert, können Sie hier außerdem weitere Informationen unseren Kurs finden.

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Wozu dienen Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz?

Allgemein werden unter Arbeitsschutz Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Ziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Berufsalltag. Dabei umfasst es die beiden Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Verhütung von Arbeitsunfällen kann bspw. durch Prävention, also Vorbeugung gewährleistet werden. Dementsprechend funktioniert der Arbeitsschutz in einem Unternehmen dann besonders gut, wenn es gar nicht erst zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt. Erst an zweiter Stelle kommen dann die Regelungen zum Umgang mit Unfällen und Berufskrankheiten.

In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch das sogenannte “duale Arbeitsschutzsystem” abgebildet. Die zwei tragenden Säulen dabei sind zum einen die staatliche Säule und zum anderen die Säule der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen). Der Staat übernimmt dabei die Aufgabe, entsprechende Gesetze und Verordnungen zu erlassen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Unfallversicherungsträger unterstützen dies durch die Herausgabe von ebenfalls gesetzlich verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften.

Ob herumliegende Stromkabel, die Fahrt im Auto auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder der Umgang mit Gefahrstoffen – überall wo sich ein Mensch eine kurz- oder langfristige Verletzung zuziehen kann, greifen somit die Vorschriften des Arbeitsschutzes.

 

Darf E-Learning für Arbeitssicherheits-Schulungen genutzt werden?

Viele Unternehmen treten mit der Frage an E-Learning Anbieter wie z.B. die Mitarbeiterschule heran, ob Erst- und Folgeunterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (z.B. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1) rechtssicher auf E-Learning umgestellt werden dürfen. Hier besteht im Allgemeinen und bei vielen Unternehmen noch eine gewisse Unsicherheit. Auf der einen Seite wollen Unternehmen den digitalen Vorteil für sich nutzen, auf der anderen Seite sind sich Arbeitgeber allerdings unsicher in der genauen Umsetzung. Pauschal lässt sich diese Frage erst einmal mit Ja beantworten. Jedoch ist im Unternehmen im Einzelfall zu prüfen, ob die betrieblichen Rahmenbedingungen den Einsatz zulassen, da einige unterweisungsrelevante und rechtliche Forderungen mit einem ausschließlichen elektronischen Lernweg nicht erfüllt werden, wie bspw. die mündliche Anforderung der Gefahrstoffverordnung. Diese speziellen Themen lassen sich aber ganz einfach bei Bedarf zusätzlich in einem separaten Lehrgang vermitteln.

Eine angemessene und verständliche E-Learning-Schulung sollte nachweislich eine Wissensvermittlung durch das genutzte Medium und ein gutes Sprachverständnis besitzen. Zudem sollte sie die Mitarbeitenden zum selbstgesteuerten Lernen motivieren und animieren. E-Learning-Schulung sollten weiterhin bestimmte Rahmenbedingungen einhalten. Zu diesen zählt unter anderem, dass die eingesetzte Schulung für das jeweilige Thema und Ziel der Schulung geeignet sein sollte. Wichtig dabei ist, dass die angestrebte Kompetenz und das benötigte Wissen dazu vermittelt werden können. Des Weiteren muss das E-Learning konkret auf die vorliegenden betrieblichen Belange abgestimmt werden und die Entscheidung für den Einsatz muss nachvollziehbar begründet sein. Die Arbeitsschutzschulung durch E-Learning darf die spezifischen arbeitsplatzbezogenen Unterweisungsvorschriften nicht vollständig ablösen. Dennoch kann ein gewisser Grad standardisiert werden und somit Zeit und Kosten einsparen. Gerade bei der Grund- bzw. Erstunterweisung ist E-Learning ratsam, da eine gute Schulung alle relevanten Punkte abdeckt und die Mitarbeiter umfangreich aufgeklärt und sensibilisiert.

Das bedeutet für Unternehmen, dass bei der Auswahl einer E-Learning-Plattform für Arbeitsschutz einige Vorgaben zu beachten sind. Die Mitarbeiterschule erfüllt diese Anforderungen, da diese in der Lage ist, individuelle arbeitsplatzspezifische Schulungen zu realisieren, Verständnisprüfungen in dokumentierter Weise durchführen zu können und eine Kommunikation zum Unterweisenden dauerhaft gewährleistet wird.

Somit sind Arbeitsschutz Sicherheitsunterweisungen durch E-Learning-Plattformen sinnvoll und sollten da eingesetzt werden, wo die Beschäftigten sich mit einem Thema in angemessener Zeit während der Arbeit auseinandersetzen können. Gleichwohl sollten hierbei die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wenn Interesse an einer Schulung der Beschäftigten besteht, können Sie hier weitere Informationen finden.

 

Welche Mitarbeiter sollten durch die Arbeitssicherheits-Schulung sensibilisiert werden?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es die Pflicht des Arbeitgebers, allen Mitarbeitern das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Somit erfüllt eine Arbeitssicherheits-Schulung eine Rechtspflicht, welche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt.

Dies betrifft neben der allgemeinen Grundunterweisung auch die arbeitsplatzspezifischen Unterweisungen, die ebenfalls jeder Mitarbeiter erhalten muss. In vielen Unternehmen werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen der Mitarbeiter dennoch nicht durchgeführt, obwohl das Arbeitsschutzgesetz bereits seit vielen Jahrzehnten existiert.

Bei der Erstunterweisung gilt grundsätzlich, dass diese vor der Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen muss. Eine Toleranzzeit besteht jedoch nicht. Es existiert allerdings die Möglichkeit, die Unterweisung den jeweiligen Aufgaben und den betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

Damit es gar nicht erst zu einem Unfall oder dem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben kommt, gehen Sie mit einer allgemeinen Arbeitsschutzgrundunterweisung der Mitarbeiterschule einen ersten Schritt in Richtung rechtskonformes Verhalten. Besonders geeignet ist diese Schulung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein grobes Verständnis über arbeitsschutzrechtliche Themen zu bekommen und fehlerfrei nach den gesetzlichen Vorgaben zu handeln.

 

Wann und in welchem Zeitraum müssen Mitarbeiter eine Unterweisung im Arbeitsschutz erhalten?

Die Erstunterweisung sollte als Fundament für alle weiteren Unterweisungen direkt bei der Einstellung des Personals erfolgen. Weiter sollte diese bei grundlegenden Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Technologien und Arbeitsmittel regelmäßig im Sinne des § 12 ArbSchG wiederholt und auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Sie legt den Grundstein für alle darauffolgenden Sicherheitsunterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz.

Für die weiteren Wiederholungsunterweisungen schreibt das Arbeitsschutzgesetz selbst keine Frist vor. Die Zeitabstände für die regelmäßigen Folgeunterweisungen sollten sich im Einzelfall nach den betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsentwicklung richten. Jedoch lässt sich aus den Grundsätzen der Prävention im Sinne des § 4 Unfallverhütungsvorschrift und des § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung eine mindestens einmal jährlich wiederkehrende Wiederholungsunterweisung ableiten. Diese dienen grundsätzlich dazu, bereits bekannte Themen aufzufrischen und aktuell im Gedächtnis zu behalten, um eine präventive Gefahrenabwehr zu gewährleisten.

 

Welche Inhalte müssen bei der Sicherheitsunterweisung vermittelt werden?

Die Schulungsinhalte einer Arbeitsschutzschulung bzw. -unterweisung sollten sich vor allem auf die nachfolgenden Punkte fokussieren. Es sollten die wichtigsten Begrifflichkeiten wie etwa was Arbeitsschutz, Berufskrankheit und eine Gefährdungsbeurteilung sind, geklärt werden. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Vorschriften behandelt werden und wie der Arbeitsschutz allgemein in Deutschland geregelt ist. Es ist auch darauf einzugehen, was bei einem Eintritt eines Arbeitsunfalls zu beachten ist und wie die Notfallorganisation aussieht. Weitere wichtige Aspekte sind unter anderem die Unfallprävention und die geltenden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten. Eine adäquate Schulung sollte all diese Inhalte umfassen und im Detail behandeln.

Falls notwendig, sollte die Schulung konkret auf die betrieblichen Belange abgestimmt und dementsprechend individualisiert werden. Denn je nach Unternehmen oder Branche kommen unterschiedliche Gefahren auf die Beschäftigten zu, welche es gilt, präventiv zu vermeiden.

 

Nachweise für die Sicherheitsunterweisung

In der heutigen Zeit der Digitalisierung ist es nicht länger fraglich, ob, sondern wie das Lernen mit elektronischen Medien nutzbringend gestaltet und umgesetzt werden soll. Grundsätzlich sollte das E-Learning dabei webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar sein. So wird eine optimale Ausnutzung der zeitlichen Ressourcen und ein individuelles Lerntempo gewährleistet. Im besten Fall beinhaltet die Arbeitsschutz-Schulung sogar ein sog. LMS (Learn Management System), wie bspw. bei der Mitarbeiterschule. Durch ein LMS wird dank eigener Benutzerverwaltung ein nachweisliches Controlling sichergestellt. Somit werden durch hilfreiche Praxistipps und die abschließende Aushändigung eines Zertifikats die gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt und garantiert.

Bei der Auswahl einer adäquaten Arbeitsschutzschulung sollten neben kostenbezogenen Aspekten auch die Nachhaltigkeit und die Effizienz des Lerneffektes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kriterien miteinbezogen werden. Dabei ist es von hoher Bedeutung, dass neben abwechslungsreichen Inhalten die Teilnehmenden auch aktiv mit in den Schulungsprozess einbezogen werden. Der persönliche Nutzen wird zudem dadurch erhöht, dass je aktiver die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden werden, bspw. durch Testfragen oder praxisnahe Fallbeispiele, desto nachhaltiger und erfolgreicher ist das Lernergebnis für diese und das Unternehmen.

Heutzutage bietet das E-Learning im Schulungsbereich vielseitige Vorteile für Ihr Unternehmen. Damit sind digitale Wege sinnvoll einsetzbar, um Grund- und Wiederholungsunterweisungen zur Vermittlung und Vertiefung des Wissens durchzuführen. Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, können Sie hier weitere Inhalte zu der passenden Schulung von der Mitarbeiterschule erlangen!


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Wenn Sie Interesse an einer E-Learning-Software haben, einen bestehenden Kurs für Ihre Mitarbeiter buchen möchten, oder einfach mal wissen wollen, wie ein fertiger Kurs aussieht, können Sie sehr gerne Ihre Kontaktdaten im Anfrage-Formular hinterlassen und einer unserer Mitarbeiter wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.

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