Datenschutz-Schulung für KMUs

Einfache Benutzerveraltung


In Echtzeit die Fortschritte der Teilnehmenden einsehen, alle Zertifikate exportieren, Erinnerungen per E-Mail versenden und automatisieren Jahr für Jahr - so sparen Sie wertvolle Zeit bei der Organisation.

Von Juristen entwickelt


Dank der Mithilfe von unseren inhouse Juristen und IT- sowie Datenschutz-Spezialisten wurde die Datenschutz-Basic-Schulung gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO erstellt.

Revisionssichere Zertifikate


Als Schulungsnachweis erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin nach Abschluss der Schulung ein Teilnahmezertifikat. Dies kann jederzeit auch vom Vorgesetzten eingesehen und heruntergeladen werden.

Vorteile von E-Learning

In der heutigen Zeit der Digitalisierung ist es nicht länger fraglich, ob, sondern wie das Lernen mit elektronischen Medien nutzbringend gestaltet und umgesetzt werden soll. Grundsätzlich sollte das E-Learning dabei webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar sein. So wird eine optimale Ausnutzung der zeitlichen Ressourcen und ein individuelles Lerntempo gewährleistet

Kostengünstig

Rechtssicher

Praxisnah

Kompakt

Ortsunabhängig

Ihre digitale Schulung

Was erwartet Sie in der Datenschutz-Basic-Schulung der Mitarbeiterschule?

ab 2,90€

Der Begriff Datenschutz wird in verschiedenen Bereichen unterschiedlich interpretiert und häufig fälschlicherweise mit Datensicherheit gleichgesetzt. Eine Definition lässt sich jedoch ganz einfach bereits begrifflich ableiten: Es handelt sich um den Schutz von personenbezogenen Daten und die Verhinderung der missbräuchlichen Verarbeitung sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Im Datenschutz stehen dabei Informationen im Fokus, die in einem unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang zu einer bestimmten Person stehen. Diese Informationen müssen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung, wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Besondere Kategorien von personenbezogenen sind hingegen besonders sensible Informationen, die einen höheren Schutzbedarf haben als die herkömmlichen personenbezogenen Daten. Darüber hinaus gelten für diese auch andere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung.

Der Begriff der Verarbeitung ist sehr weit zu verstehen: Umfasst ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.

Sog. technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind Werkzeuge für den Schutz von personenbezogenen Daten und die Einhaltung des Datenschutzes. Diese müssen insbesondere von den Mitarbeitern gelebt, beachtet und eingehalten werden.

Datenschutzvorfälle bzw. Datenpannen oder offiziell die „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ gem. Art. 33 DSGVO gehören genau zu den Szenarien, die jeder Verantwortliche vermeiden sollte. Wenn es aber doch zu einem derartigen Datenschutzvorfall kommt, müssen gewisse Mechanismen etabliert sein, die eine rechtzeitige „unverzüglich und binnen 72 Stunden“ zu tätigende Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen, um die gesetzlichen Meldefristen zu erfüllen.

Die Betroffenenrechte wurden durch die europäische DSGVO erheblich gestärkt und erweitert. Betroffene können u.a. Ihr Recht auf AuskunftLöschung oder sogar Datenübertragbarkeit gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.

Das Auslagern von Datenverarbeitungsprozessen durch den Auftraggeber auf externe Dienstleister ist ein häufiges Mittel zur Kostensenkung und der Nutzung von externem Know-how. Wichtig ist zunächst, dass ein Auftraggeber, z.B. ein Unternehmen, eine Behörde oder auch ein Verein, der einen Dritten beauftragt personenbezogene Daten im Auftrag zu verarbeiten, zwingend einen Vertrag i.S.d. Art. 28 DSGVO mit dem Auftragnehmer schließen muss.

Datenschutzbeauftragte übernehmen die gesamte Koordination von datenschutzrechtlichen Aufgaben des Verantwortlichen und entlasten auf diese Weise die Geschäftsführung und das Management des Verantwortlichen, da grundsätzlich die höchste Management-Ebene für die Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich ist.

Und viele weitere Inhalte…

Herausforderung Datenschutz-Schulung

Zusätzlich zur Komplexität der DSGVO kommen weitere Anforderungen an eine Datenschutzschulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu. Durch immer intensivere Nutzung des mobilen Arbeitsplatzes und der erhöhten Flexibilität der Beschäftigten wird es in der heutigen Zeit immer schwieriger, alle Teilnehmenden entsprechend an einem Ort zu versammeln. Auch Neueintritte können nicht immer direkt mit dem notwendigen Wissen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden.

Die größte Hürde der HR-Abteilung

Schulungsmanagement

Nach einer aktuellen Gartner-Studie werden bis 2025 70 % der Unternehmen auf Cloud-Lösungen umsteigen.  Unser modernes webbasiertes Learning-Management-System hilft bei der komplexen Planung, der Implementierung und bei der Einsicht in den betrieblichen Lernprozess. Außerdem können alle Teammitglieder unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ihrem individuellen Lerntempo unterwiesen werden. E-Learning bietet auch noch weitere positive Aspekte, wie etwa einen Wettbewerbsvorteil durch die digitale Personalentwicklung.

Das größte Problem der Geschäftsführung

Nachweispflicht & Haftung

Es lässt sich innerhalb DSGVO aus den Artikeln 32 Abs. 1 lit. d) und 39 Abs. 1 lit. a) eine indirekte Vorgabe herleiten, die eine nachweisbare Sensibilisierung der Beschäftigten vorschreibt. Zudem ist das Management für die Umsetzung und Einhaltung der DSGVO verantwortlich.  Um wirksam nachweisen zu können, dass die Belegschaft geschult wurde und um die Haftungsfrage auszumerzen, sollte am Ende einer jeder Schulung ein Prüfungszertifikat für das erlernte Wissen ausgestellt werden. Die einfache Erfüllung dieser Anforderungen, übernimmt die Mitarbeiterschule bereits standardmäßig.

Schulung auf allen Plattformen nutzbar

Egal ob Ihr Unternehmen bereits im Besitz eines eigenen Learning-Management-Systems (LMS) ist oder nicht, Sie können unsere Schulungen sowohl in unserem eigenen LMS nutzen oder wir implementieren Ihnen diese im SCORM-Format auch in ein bestehendes Learning-Management-System. Neben dem SCORM-Format können wir unsere Schulungen auch in xAPI bereitstellen.

Automatisiertes Erinnerungsmanagement

Mit unserem LMS können Sie sich von dem Erinnerungsmanagement wie Sie es kennen verabschieden. Sie brauchen sich nicht mehr monatlich im System anmelden und alle unvollständigen Fortschritte manuell erinnern. Mithilfe unserer intelligenten Kursautomatisierung übernehmen wir die Erinnerung fortlaufend für Sie.

Zuerst werden Ihre Beschäftigten zur Datenschutz-Basic-Schulung eingeladen. Danach müssen nur noch gewisse Fristen konfiguriert werden und die Automatisierung ist aktiv. Je nach Konfiguration werden die Nutzer ab einem bestimmten Zeitpunkt so lange in einem festgelegten Turnus erinnert bis Sie Ihr Zertifikat erreicht haben

Nach der Absolvierung beginnt der Schulungsturnus. Nach Überschreitung des festgelegten rechtskonformen Zeitraums wird der Fortschritt automatisch zurückgesetzt und der Nutzer entsprechend über die Fälligkeit der Schulung informiert. Danach werden neue Zertifikate erstellt für die jährliche Unterweisung.

Ablauf der Schulung

Erfahren Sie, wie einfach die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sein kann.

Sie erhalten vor allen anderen  Zugriff. Wir klären die letzten Fragen mit Ihnen.

Sie erhalten eine Vorlage für die Beschäftigtendaten, diese müssen Sie nur ausfüllen.

Wir übernehmen dann den Versand der Zugangsdaten voll-kommen selbstständig.

Die Schulungen laufen, Sie erhalten den Überblick. Wir richten mit Ihnen alles ein.

Die Zertifikate werden revisions-sicher abgelegt und können jederzeit exportiert werden.

Noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Zur Durchführung der Datenschutz-Basic-Schulung benötigen die Teilnehmenden durchschnittlich ca. 25 Minuten. Dank der Aufteilung in Lektionen kann die Schulung selbstverständlich jederzeit pausiert werden und es kann nach der erneuten Anmeldung wieder am letzten Stand fortgefahren werden.

Die Lerninhalte der Datenschutz-Basic-Schulung werden mithilfe von Animationsvideos vermittelt. Um sichergehen zu können, dass alles korrekt verstanden wurde, wird nach einem Wissensblock von den Teilnehmenden zudem das erhaltene Wissen in einem kurzen Test anhand von unterschiedlichen Fragetypen (Multiple Choice, Single Choice, Sorting Choice) überprüft. Am Ende der Schulung werden den Teilnehmenden zudem die wichtigsten Grundlagen und Praxistipps kompakt in einer PDF zur Verfügung gestellt.

In der Datenschutz-Basic-Schulung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, bei verpassten Sequenzen innerhalb der Lektion 15-Sekunden zurück spulen zu können. Um jedoch die vollständige Durchsicht und Konzentration der Teilnehmer:Innen zu erlangen, können die einzelnen Lektionen bei der Bearbeitung nicht übersprungen werden. Auch die Barrierefreiheit wird ohne Zugriff auf ein Audioausgabegerät mithilfe von Untertiteln gelöst.

Bei der Datenschutz-Basic-Schulung handelt es sich um eine Basis Schulung, demnach setzt dieses E-Learning keinerlei Grundlagen voraus und ist grundsätzlich für jeden Beschäftigten geeignet.

Die Teilnehmenden werden beim erstmaligen Onboarding von unserem Support-Team via E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten versorgt. Hierfür benötigen wir lediglich je Teilnehmenden den Vor- sowie Nachnamen und eine einmalige und gültige E-Mail-Adresse. Danach können Sie sich sofort mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in unserem Portal einloggen und mit der Schulung starten. Sollten Sie zukünftig weitere Teilnehmende in das System einladen wollen, können Sie dies mittels der sog. „Dateneingabe“ in der Nutzerverwaltung einzeln oder massenhaft mithilfe des Uploads einer CSV-Datei vornehmen.

Unser Learning-Management-System (LMS) bietet Ihnen mithilfe unserer Nutzerverwaltung, dem sog „Lehrerzimmer“, ein maximales Controlling. Es ist die einfachste Lösung, um die gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen – inkl. Zertifikat. Neben den Fortschrittsdaten der einzelnen Beschäftigten können Sie genau nachverfolgen, bei welcher Lektion der jeweiligen Schulung sich der Teilnehmende aktuell befindet. Zudem können Sie auch eine Erinnerungsmail versenden, sollte eine Schulung noch nicht erfolgreich absolviert worden sein. Zu guter Letzt besteht noch die Option, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche das Unternehmen verlassen haben, aus dem System zu entfernen.

Unsere Schulungen sind so einfach wie möglich gestaltet. Sie brauchen nur eine Internetverbindung und schon können Sie direkt loslegen. Unser Portal ist webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar.

Das sagen unsere Kunden

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Danny Trapp
Danny TrappGeschäftsführer der OnlineDialog GmbH
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"Die Mitarbeiterschule bietet spannend-konzipierte Online-Lernvideos – z.B. zum Thema Datenschutz – die unsere Mitarbeiter gerne absolviert haben."
Unternehmen vertrauen bereits auf unsere Schulungen
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Wenn Sie sich für einen unserer Schulungen interessieren, können Sie Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlassen und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Mitarbeiterschule GmbH, Siemensstraße 12, 48341 Altenberge

+49 2505-6397-97

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