Als Schulungsnachweis erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin nach Abschluss der Schulung ein Teilnahmezertifikat. Dies kann jederzeit von den Teilnehmenden selbst in der Lernumgebung oder auch in der Nutzerverwaltung von den Vorgesetzten eingesehen werden.
Dank der Mithilfe von erfahrenen TÜV-/DEKRA-zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Juristen und IT-Spezialisten der Keyed GmbH wurde die Datenschutz-Basic-Schulung gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO erstellt.
Die Plattform der Mitarbeiterschule ist von überall aus erreichbar. Das einzige, was Sie benötigen, um auf das LMS und die entsprechende Schulung zugreifen zu können, ist eine Internetverbindung. Auch eine Teilnahme über ein Smartphone oder Tablet ist problemlos möglich.
Die Datenschutz-Basic-Schulung der Mitarbeiterschule
ab 2,90€
Der Begriff Datenschutz wird in verschiedenen Bereichen unterschiedlich interpretiert und häufig fälschlicherweise mit Datensicherheit gleichgesetzt. Eine Definition lässt sich jedoch ganz einfach bereits begrifflich ableiten: Es handelt sich um den Schutz von personenbezogenen Daten und die Verhinderung der missbräuchlichen Verarbeitung sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Im Datenschutz stehen dabei Informationen im Fokus, die in einem unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang zu einer bestimmten Person stehen. Diese Informationen müssen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung, wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Besondere Kategorien von personenbezogenen sind hingegen besonders sensible Informationen, die einen höheren Schutzbedarf haben als die herkömmlichen personenbezogenen Daten. Darüber hinaus gelten für diese auch andere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung.
Der Begriff der Verarbeitung ist sehr weit zu verstehen: Umfasst ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Sog. technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind Werkzeuge für den Schutz von personenbezogenen Daten und die Einhaltung des Datenschutzes. Diese müssen insbesondere von den Mitarbeitern gelebt, beachtet und eingehalten werden.
Datenschutzvorfälle bzw. Datenpannen oder offiziell die „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ gem. Art. 33 DSGVO gehören genau zu den Szenarien, die jeder Verantwortliche vermeiden sollte. Wenn es aber doch zu einem derartigen Datenschutzvorfall kommt, müssen gewisse Mechanismen etabliert sein, die eine rechtzeitige „unverzüglich und binnen 72 Stunden“ zu tätigende Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen, um die gesetzlichen Meldefristen zu erfüllen.
Die Betroffenenrechte wurden durch die europäische DSGVO erheblich gestärkt und erweitert. Betroffene können u.a. Ihr Recht auf Auskunft, Löschung oder sogar Datenübertragbarkeit gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.
Das Auslagern von Datenverarbeitungsprozessen durch den Auftraggeber auf externe Dienstleister ist ein häufiges Mittel zur Kostensenkung und der Nutzung von externem Know-how. Wichtig ist zunächst, dass ein Auftraggeber, z.B. ein Unternehmen, eine Behörde oder auch ein Verein, der einen Dritten beauftragt personenbezogene Daten im Auftrag zu verarbeiten, zwingend einen Vertrag i.S.d. Art. 28 DSGVO mit dem Auftragnehmer schließen muss.
Datenschutzbeauftragte übernehmen die gesamte Koordination von datenschutzrechtlichen Aufgaben des Verantwortlichen und entlasten auf diese Weise die Geschäftsführung und das Management des Verantwortlichen, da grundsätzlich die höchste Management-Ebene für die Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich ist.
Und viele weitere Inhalte…
Erfahren Sie wie einfach durch die Mitarbeiterschule die Datenschutzschulung für Ihre Mitarbeiter wird.
Nie zuvor war es für ein Unternehmen so wichtig, sich mit der Digitalisierung auseinander zu setzen und sich um die Umsetzung dieser zu bemühen. Eine webbasierte Schulung kann vor sehr kostenaufwendigen strafrechtlichen Verfahren, durch z.B. eine Datenpanne aufgrund von Unachtsamkeit schützen und dabei helfen interne Abläufe zu optimieren.
400+ Organisationen vertrauen auf unsere Schulungen.
Wenn Sie sich für einen unserer Schulungen interessieren, können Sie Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlassen und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.
Zur Durchführung der Datenschutz-Basic-Schulung benötigen die Teilnehmenden durchschnittlich ca. 25 Minuten. Dank der Aufteilung in Lektionen kann die Schulung selbstverständlich jederzeit pausiert werden und es kann nach der erneuten Anmeldung wieder am letzten Stand fortgefahren werden.
Die Lerninhalte der Datenschutz-Basic-Schulung werden mithilfe von Animationsvideos vermittelt. Um sichergehen zu können, dass alles korrekt verstanden wurde, wird nach einem Wissensblock von den Teilnehmenden zudem das erhaltene Wissen in einem kurzen Test anhand von unterschiedlichen Fragetypen (Multiple Choice, Single Choice, Sorting Choice) überprüft. Am Ende der Schulung werden den Teilnehmenden zudem die wichtigsten Grundlagen und Praxistipps kompakt in einer PDF zur Verfügung gestellt.
In der Datenschutz-Basic-Schulung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, bei verpassten Sequenzen innerhalb der Lektion 15-Sekunden zurückspulen zu können. Um jedoch die vollständige Durchsicht und Konzentration der Teilnehmer:Innen zu erlangen, können die einzelnen Lektionen bei der Bearbeitung nicht übersprungen werden. Auch die Barrierefreiheit wird ohne Zugriff auf ein Audioausgabegerät mithilfe von Untertiteln gelöst.
Bei der Datenschutz-Basic-Schulung handelt es sich um eine Basis Schulung, demnach setzt dieses E-Learning keinerlei Grundlagen voraus und ist grundsätzlich für jeden Beschäftigten geeignet.
Die Teilnehmenden werden beim erstmaligen Onboarding von unserem Support-Team via E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten versorgt. Hierfür benötigen wir lediglich je Teilnehmenden den Vor- sowie Nachnamen und eine einmalige und gültige E-Mail-Adresse. Danach können Sie sich sofort mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in unserem Portal einloggen und mit der Schulung starten. Sollten Sie zukünftig weitere Teilnehmende in das System einladen wollen, können Sie dies mittels der sog. „Dateneingabe“ in der Nutzerverwaltung einzeln oder massenhaft mithilfe des Uploads einer CSV-Datei vornehmen.
Unser Learning-Management-System (LMS) bietet Ihnen mithilfe unserer Nutzerverwaltung, dem sog „Lehrerzimmer“, ein maximales Controlling. Es ist die einfachste Lösung, um die gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen – inkl. Zertifikat. Neben den Fortschrittsdaten der einzelnen Beschäftigten können Sie genau nachverfolgen, bei welcher Lektion der jeweiligen Schulung sich der Teilnehmende aktuell befindet. Zudem können Sie auch eine Erinnerungsmail versenden, sollte eine Schulung noch nicht erfolgreich absolviert worden sein. Zu guter Letzt besteht noch die Option, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche das Unternehmen verlassen haben, aus dem System zu entfernen.
Unsere Schulungen sind so einfach wie möglich gestaltet. Sie brauchen nur eine Internetverbindung und schon können Sie direkt loslegen. Unser Portal ist webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar.
Sichern Sie sich jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Mitarbeiterschule-Demo an. In einer Live-Demo geben wir Ihnen die Möglichkeit, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und konkrete Fragen zu stellen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.