AGG-Schulung für KMUs

Einfache Benutzerveraltung


In Echtzeit die Fortschritte der Teilnehmenden einsehen, alle Zertifikate exportieren, Erinnerungen per E-Mail versenden und automatisieren Jahr für Jahr - so sparen Sie wertvolle Zeit bei der Organisation.

Von Arbeitsrechtlern entwickelt


Dank der Mithilfe von erfahreneren Arbeitsrechtlern wurde unsere AGG-Schulung mit einer Menge Beispielen aus dem Berufsalltag ausgestattet und enthält selbstverständlich auch alle Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Revisionssichere Zertifikate


Als Schulungsnachweis erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin nach Abschluss der Schulung ein Teilnahmezertifikat. Dies kann jederzeit auch vom Vorgesetzten eingesehen und heruntergeladen werden.

Vorteile von E-Learning

In der heutigen Zeit der Digitalisierung ist es nicht länger fraglich, ob, sondern wie das Lernen mit elektronischen Medien nutzbringend gestaltet und umgesetzt werden soll. Grundsätzlich sollte das E-Learning dabei webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar sein. So wird eine optimale Ausnutzung der zeitlichen Ressourcen und ein individuelles Lerntempo gewährleistet

Ortsunabhängig

Gender-konform

Praxisnah

Rechtssicher

Niedrige Kosten

Ihre digitale Schulung

Was erwartet Sie in der AGG-Schulung der Mitarbeiterschule?

ab 2,90€

„Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Das AGG unterscheidet zwischen folgenden Begriffen:

  • Unmittelbarer Benachteiligung,
  • Mittelbarer Benachteiligung,
  • Belästigung,
  • Sexueller Belästigung
  • sowie Anweisung zur Benachteiligung einer Person.

Es gehört zu dem Aufgabenbereich des Arbeitgebers, nach dem AGG erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus den in § 1 genannten Gründen zu treffen. Diese Anforderung inkludiert auch vorbeugende Maßnahmen gegen mögliche Benachteiligungen. Diesen Organisationspflichten muss der Arbeitgeber nachkommen und auch vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, um das Eintreten einer drohenden oder auch nur möglichen Diskriminierung zu verhindern.

Aus dem AGG ergeben sich folgende Rechte für die Beschäftigten:

  • Beschwerderecht,
  • Leistungsverweigerungsrecht,
  • Entschädigung und Schadensersatz,
  • Maßregelungsverbot.

Eine unterschiedliche Behandlung kann aufgrund der folgenden Gründe zulässig sein: 

  • wegen beruflicher Anforderungen,
  • wegen der Religion oder Weltanschauung,
  • wegen des Alters.

Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligung gegründet.

Im Falle einer Benachteiligung oder auch im Falle des Verdachts können betroffene Personen die Antidiskriminierungsstelle um Hilfe ersuchen.

Jetzt kommt die Frage auf, was Sie konkret tun können, um das AGG in Ihrem Unternehmen zu festigen und wie Sie einen Beitrag zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt leisten können?

  • Unterstützen Sie Ihr Unternehmen in der Umsetzung des AGG

  • Nehmen Sie sich das AGG selbst zu Herzen

Und viele weitere Inhalte…

Herausforderung AGG-Schulung

Neben der Komplexität des AGG gibt es zusätzliche Anforderungen, um eine Gleichbehandlung unter den Mitarbeitern zu erreichen. Durch die steigende Nutzung mobiler Arbeitsplätze und die zunehmende Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es immer schwieriger, alle Beteiligten an einem Ort zusammenzubringen. Auch Neuankömmlinge verfügen nicht immer direkt über die nötigen Kenntnisse, um diskriminierungsfrei miteinander umzugehen.

Die größte Hürde der HR-Abteilung

Schulungsmanagement

Nach einer aktuellen Gartner-Studie werden bis 2025 70 % der Unternehmen auf Cloud-Lösungen umsteigen.  Unser modernes webbasiertes Learning-Management-System hilft bei der komplexen Planung, der Implementierung und bei der Einsicht in den betrieblichen Lernprozess. Außerdem können alle Teammitglieder unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ihrem individuellen Lerntempo unterwiesen werden. E-Learning bietet auch noch weitere positive Aspekte, wie etwa einen Wettbewerbsvorteil durch die digitale Personalentwicklung.

Das größte Problem der Geschäftsführung

Die Nachweispflicht

Das Gesetz stellt in § 12 AGG dar, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Belegschaft in geeigneter Art und Weise zu schule. Um wirksam nachweisen zu können, dass die Belegschaft geschult wurde und um die Haftungsfrage auszumerzen, sollte am Ende einer jeder Schulung ein Prüfungszertifikat für das erlernte Wissen ausgestellt werden. Die einfache Erfüllung dieser Anforderungen, übernimmt die Mitarbeiterschule bereits standardmäßig, sodass Unternehmen in Prüfungssituationen nicht unter Druck geraten und jederzeit den aktuellen Stand abrufen können.

Schulung auf allen Plattformen nutzbar

Egal ob Ihr Unternehmen bereits im Besitz eines eigenen Learning-Management-Systems (LMS) ist oder nicht, Sie können unsere Schulungen sowohl in unserem eigenen LMS nutzen oder wir implementieren Ihnen diese im SCORM-Format auch in ein bestehendes Learning-Management-System. Neben dem SCORM-Format können wir unsere Schulungen auch in xAPI bereitstellen.

Automatisiertes Erinnerungsmanagement

Mit unserem LMS können Sie sich von dem Erinnerungsmanagement wie Sie es kennen verabschieden. Sie brauchen nicht mehr monatlich ins System gehen und alle unvollständigen NutzerInnen erinnern. Mithilfe unserer neuen Kursautomatisierung übernehmen wir das Ganze für Sie.

Zuerst werden Ihre Beschäftigten zur Datenschutz-Basic-Schulung eingeladen. Danach müssen nur noch gewisse Fristen konfiguriert werden und die Automatisierung ist aktiv. Je nach Konfiguration werden die Nutzer ab einem bestimmten Zeitpunkt so lange in einem festgelegten Turnus erinnert bis Sie Ihr Zertifikat erreicht haben

Nach der Absolvierung beginnt der Schulungsturnus. Nach Überschreitung des festgelegten rechtskonformen Zeitraums wird der Fortschritt automatisch zurückgesetzt und der Nutzer entsprechend über die Fälligkeit der Schulung informiert. Danach beginnt die Automatisierung erneut.

Ablauf der Schulung

Erfahren Sie, wie einfach die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sein kann.

Sie erhalten vor allen anderen  Zugriff. Wir klären die letzten Fragen mit Ihnen.

Sie erhalten eine Vorlage für die Beschäftigtendaten, diese müssen Sie nur ausfüllen.

Wir übernehmen dann den Versand der Zugangsdaten voll-kommen selbstständig.

Die Schulungen laufen, Sie erhalten den Überblick. Wir richten mit Ihnen alles ein.

Die Zertifikate werden revisions-sicher abgelegt und können jederzeit exportiert werden.

Noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Um das AGG-Training zu absolvieren, benötigen die Teilnehmenden im Durchschnitt etwa 30 Minuten. Dank der Aufteilung in Lektionen kann das Training selbstverständlich jederzeit unterbrochen und nach der Neuanmeldung am letzten Stand wieder aufgenommen werden.

Die didaktischen Inhalte des AGG-Trainings werden hauptsächlich durch animierte Videos vermittelt. Um sicherzustellen, dass alles richtig verstanden wurde, werden die Teilnehmenden nach einem Wissensblock in einem Mini-Quiz mit verschiedenen Fragetypen (Multiple Choice, Single Choice, Sorting-Choice) getestet. Am Ende der Schulung erhalten Sie außerdem die wichtigsten Grundlagen und praktische Ratschläge im kompakten PDF-Format.

In der AGG-Schulung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, bei verpassten Sequenzen innerhalb der Lektion 15-Sekunden zurückspulen zu können. Um jedoch die vollständige Durchsicht und Konzentration der Teilnehmer:Innen zu erlangen, können die einzelnen Lektionen bei der Bearbeitung nicht übersprungen werden. Auch die Barrierefreiheit wird ohne Zugriff auf ein Audioausgabegerät mithilfe von Untertiteln gelöst.

Die AGG-Schulung ist eine Basis Schulung, daher erfordert dieses E-Learning keinerlei Vorwissen und ist grundsätzlich für alle Beschäftigten geeignet.

Die Teilnehmenden werden beim erstmaligen Onboarding von unserem Support-Team via E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten versorgt. Hierfür benötigen wir lediglich je Teilnehmenden den Vor- sowie Nachnamen und eine einmalige sowie gültige E-Mail-Adresse. Danach können Sie sich sofort mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in unserem Portal einloggen und mit der Schulung starten. Sollten Sie zukünftig weitere Teilnehmende in das System einladen wollen, können Sie dies mittels der sog. „Dateneingabe“ in der Nutzerverwaltung einzeln oder massenhaft mithilfe des Uploads einer CSV-Datei vornehmen.

Unser Learning-Management-System bietet Ihnen mithilfe unserer Nutzerverwaltung, dem sog. „Lehrerzimmer“, ein maximales Controlling. Es ist die einfachste Lösung, um die gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen – inkl. Zertifikat. Neben den Fortschrittsdaten der einzelnen Beschäftigten können Sie genau nachverfolgen, bei welcher Lektion der jeweiligen Schulung sich der Teilnehmende aktuell befindet und Sie können auch eine Erinnerungsmail versenden, sollte eine Schulung noch nicht erfolgreich absolviert worden sein. Zu guter Letzt besteht noch die Option, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche das Unternehmen verlassen haben, aus dem System zu entfernen.

Unsere Schulungen sind so einfach wie möglich gestaltet. Sie brauchen nur eine Internetverbindung und schon können Sie direkt loslegen. Unser Portal ist webbasiert und über jedes Endgerät erreichbar.

Das sagen unsere Kunden

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Danny Trapp
Danny TrappGeschäftsführer der OnlineDialog GmbH
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"Die Mitarbeiterschule bietet spannend-konzipierte Online-Lernvideos – z.B. zum Thema Datenschutz – die unsere Mitarbeiter gerne absolviert haben."
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Wenn Sie sich für einen unserer Schulungen interessieren, können Sie Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlassen und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Mitarbeiterschule GmbH, Siemensstraße 12, 48341 Altenberge

+49 2505-6397-97

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