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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Deshalb müssen deutsche Unternehmen handeln und sich auf die Umsetzung des Gesetzes vorbereiten. Generell soll ein Lieferkettengesetz einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen, dass der Schutz der Umwelt, Menschen- und speziell Kinderrechte entlang von globalen Lieferketten gewährleistet und verbessert wird. Denn im globalisierten Handel kommt es im Zuge der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten durch profitorientierte Unternehmen häufig zu Verletzungen von grundlegenden Menschen- und Kinderrechten sowie zu Umweltschädigungen wie z. B. der Zerstörung des Regenwaldes. Problematisch ist, dass diese Verletzungen meist billigend in Kauf genommen werden und die Betroffenen die beteiligten Unternehmen nicht zur Verantwortung ziehen können. Auch die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich wie ein Katalysator dramatisch auf die Situationen in den zumeist in Entwicklungsländern befindlichen Produktionsstätten aus und verschlechtern die Bedingungen deutlich. Neben den Problemen wie Kinderarbeit in Entwicklungs- und Schwellenländern herrschen häufig auch in Osteuropa schlechte Arbeitsbedingungen. Dabei spielt Deutschland bzw. deutsche Unternehmen eine große Rolle, denn bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten schauen diese meist weg. Laut einer Studie ist nur ein geringer Teil der deutschen Unternehmen in der Lage, dessen globalen Lieferketten offenzulegen und die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen zu garantieren.

Um viele der zweifelhaften Praktiken bei der Produktion in Niedriglohnländern einzudämmen sowie zu kontrollieren und damit eine globale nachhaltige Entwicklung herbeizuführen, werden Forderung zu einem einheitlichen EU-Lieferkettengesetz laut. Jedoch kann es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern, bis eine einheitliche europäische Regelung vorliegt, da diese gleichermaßen einen Kompromiss zwischen einem besseren Schutz der Menschenrechte, der Machbarkeit für die Wirtschaft und der Wirksamkeit für die Betroffenen darstellen soll.

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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) soll konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen und das Ziel verfolgen, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in der globalen Wirtschaft sicherzustellen. Zudem begründet dies eine Pflicht zur Einhaltung von Mindeststandards innerhalb der Lieferketten. Unternehmen müssen hierfür bestimmte Maßnahmen einhalten und die Mindeststandards für menschengerechte Arbeitsbedingungen gewährleisten. Weiterhin müssen die Unternehmen, welche im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, eine Verantwortung für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern übernehmen und dementsprechend Missstände zurückverfolgen und diese präventiv oder ab Kenntniserlangung minimieren oder gänzlich vermeiden. Das Gesetz soll überwiegend am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

 

Was ist eine Lieferkette?

Pauschal handelt es sich bei einer Lieferkette (Englisch: Supply Chain) um viele einzelne Produktionsschritte an verschiedenen Orten. Weiter beschreibt diese den Herstellungsweg eines bestimmten Produktes anhand einer mehrstufigen Kette an beteiligten Unternehmen wie z. B. Lieferant:innen oder Dienstleister:innen von der Wertschöpfung bis hin zum Endprodukt. Die einzelnen Unternehmen der Lieferkette bereichern das Endprodukt in Form von Dienstleistungen und Produkten, wobei die Vorproduktion der Produkte oft in anderen Ländern stattfindet. Der Grund dafür findet sich zum einen in den niedrigen Lohnkosten oder der Spezialisierungen in bestimmten Bereichen bzw. dem Outsourcing einzelner Unternehmensprozesse. Die Konsument:innen oder Endkund:innen hingegen, die auch Teil der Lieferkette sind, kriegen die Auswirkungen ihres Konsums oder die einzelnen Produktionsschritte nur in Ausnahmefällen mit. Besonders relevant ist, dass alle Akteur:innen in der Lieferkette Verantwortung übernehmen und die betroffenen Gebiete der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz beachten.

Durch die Globalisierung der Wirt­schafts­kreis­läufe wurden viele Produktionsschritte in andere Länder verlagert. Bspw. legt ein T-Shirt etwa 18.000 Kilometer zurück bis es in einem deutschen Einzelhandelsgeschäft zum Verkauf angeboten wird. Deutschland ist dabei intensiv in internationale Lieferketten eingebunden. Trotz der Corona-Pandemie wurden von Deutschland im Jahr 2020 Waren im Wert von 1.204,7 Mrd. EUR exportiert und Waren im Wert von 1.025,6 Mrd. EUR importiert. Dabei ist Deutschland besonders abhängig von den Vorleistungen anderer Länder in den Sektoren der Textilindustrie (63 %), der Elektronikbranche (45 %), der chemischen und pharmazeutischen Industrie (39 %), der Lebensmittelindustrie (37 %) sowie der Automobilindustrie (29 %). Dies spiegelt sich auch in vielen Alltagsprodukten wieder, so stammt der Kaffee nicht selten aus Brasilien und Pflastersteine aus Indien.

 

Lieferkettenprobleme – die Schattenseiten

Die Schattenseiten der globalen Lieferketten finden sich in den schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiter:innen wie etwa Hungerlöhne und Zwangsarbeit (ca. 46 Mio. Menschen weltweit) wieder. Außerdem wird zur Minderung der Produktionskosten häufig auf Kinderarbeit zurückgegriffen und Umweltschäden in Kauf genommen. Laut Schätzungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und UNICEF waren im Jahr 2020 weltweit 160 Mio. Kinder (ca. jedes zehnte Kind) von Kinderarbeit betroffen.

 

Ölförderung in Uganda und Tansania

Ein weiteres Beispiel ist die Ölförderung in Uganda und Tansania. Hier plant ein Mineralölunternehmen, in großem Stil Öl zu fördern und das mitten in einem hochsensiblen Ökosystem, zum Teil sogar in einem Nationalpark. Es wird in Zusammenhang mit diesem Projekt kritisiert, dass dieses die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung verletzt, die einmalige Pflanzenwelt bedroht (z. B. die Mangrovenwälder) und eine Gefahr für Tiere wie etwa Schimpansen, Nilpferde und Elefanten darstellt. Dadurch würden mehr als 100.000 Menschen betroffen sein, bei einer möglichen Umweltverschmutzung, durch die Gefahr von auslaufendem Öl, sogar weitaus mehr. Zudem wären die Gesundheit und Wasserversorgung von Millionen Menschen bedroht und lokale Gemeinschaften müssten umgesiedelt werden. Bereits Betroffene haben bisher keine finanzielle Entschädigung bekommen oder warten schon seit mehr als zwei Jahren darauf. Besonders in Tansania wären die Auswirkungen gravierend, da die EACOP-Megapipeline durch ein Wildreservat führen soll und damit Feuchtgebiete und Lebensräume von Elefanten durchqueren wird. Dadurch würden die unzugänglichen Gebiete freigelegt und so das Risiko für Wilderei erhöht werden. Insgesamt würde ein starker CO2-Fußabdruck von schätzungsweise 32 Mio. Tonnen jährlich entstehen, was mehr ist als die jährlichen CO2-Emissionen von Uganda und Tansania zusammen.

 

Kleiderindustrie

Besonders die moderne Kleiderindustrie hat innerhalb ihrer Lieferketten mit Problemen wie Ausbeutung, fehlendem Arbeitsschutz und sexueller Belästigung zu kämpfen. Die Kleidung, die wir täglich tragen, stammt oft aus Fabriken mit unhaltbaren Arbeitsbedingungen. Dadurch ist für die betroffenen Arbeiter:innen oft kein würdevolles Leben möglich. Bspw. starben 259 Menschen, als im September 2012 die Fabrik Ali Enterprises in Pakistan abbrannte und mehr als 1.100 Menschen starben, als im April 2013 die Fabrik Rana Plaza in Pakistan einstürzte. Generell handelt es sich dabei um ein weltweites Problem. Jedoch gibt es auch in Europa Probleme wie etwa Hungerlöhne, Drohungen im Arbeitsalltag und Arbeitsrechtsverletzungen. So nähten in Bulgarien, Kroatien, Serbien und bis zum Kriegsbeginn auch in der Ukraine 120.000 Beschäftigte alleine für den deutschen Markt. Dabei arbeiten viele noch in Zweit- und Drittjobs, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu kommt, dass im Niedriglohnsektor häufig der Urlaub gestrichen und bei Krankheit der Lohn gekürzt wird. Bei den Betroffenen in der europäischen Textilindustrie handelt es sich überwiegend um Frauen. Außerdem ist der Arbeitsdruck extrem hoch, sodass viele Arbeiter:innen sogar auf Toiletten- und Essenspausen verzichten, um die vorgegebenen Produktionsziele zu erreichen. Häufig verhindert die Angst vor Konsequenzen wie einem möglichen Berufsverlust oder Lohnkürzungen, dass sich die betroffenen Arbeiter:innen zur Wehr setzen. Auch gab es schon Fälle von Bedrohungen und Inhaftierungen bei Beschwerden gegen die herrschenden menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen.

 

Entstehung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Es gibt bereits mehrere europäische Länder wie etwa Frankreich und auch die Niederlande, die schon länger ein Gesetz zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten innerhalb der globalisierten Wertschöpfungsketten haben. In Deutschland wurde der Grundstein für ein Lieferkettengesetz bereits im Jahr 2016 durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) gelegt. Der NAP sollte durch die Mithilfe der Unternehmen zu einer sozial gerechteren Globalisierung beitragen und basierte auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Dabei wurde in Deutschland zunächst auf eine freiwillige Selbstverpflichtung und damit auf die Freiwilligkeit der Umsetzung in Unternehmen gesetzt. Die Folge daraus war, dass zu wenige Unternehmen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferketten umsetzten (nur ⅕ der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten). Deshalb entschloss sich die Bundesregierung zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

Das Gesetz soll dabei drei zentrale Funktionen erfüllen: Erstens soll es die gesetzlichen Definitionen der Unternehmenspflichten vorgeben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können. Dies soll zum Schutz von Menschenrechten beitragen. Zweitens gilt eine jährliche Berichterstattungspflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Dazu wird eine Behörde eingerichtet, die außerdem der Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben sowie der eventuellen Sanktionierung von Unternehmen nachkommt. Und Drittens, die Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten sowie die Begründung einer Möglichkeit Schadens­ersatz­ansprüche in Deutsch­land geltend zu machen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts wurde am 03. März 2021 auf den Weg gebracht und am 11. Juni 2021 durch den Bundestag beschlossen. Am 25. Juni 2021 erfolgte die Billigung des Gesetzes durch den Bundesrat. Grundsätzlich soll das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz das Ziel verfolgen, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern, klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen festlegen und Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen. Zudem setzt sich Deutschland, um Rechts­sicher­heit, Trans­pa­renz und fairen Wett­bewerb zu schaffen, auch auf EU-Ebene für eine verbindliche einheitliche Regelung der unter­nehme­rischen Sorg­falts­pflichten ein.

 

Inhalt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Die dort geschützten Rechtsgüter dienen als Vorlage für die Ableitung von Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für bestimmtes unternehmerisches Handeln. Diese Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten sollen Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen und eine Verletzung geschützter Rechtspositionen verhindern. Dazu gehören unter anderem die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts Gewerkschaften bzw. Mitarbeiter:innenvertretungen zu bilden, die Unterbindung des Nahrung- und Wasserzugangs sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen. Ferner sollen sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette beziehen, sprich vom Rohstoff bis zum fertigen Endprodukt.

 

Wen betrifft das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft generell Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigen Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Ab 2023 gilt das Gesetz erst mal für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen (ca. 900 Unternehmen in Deutschland). Im Folgejahr, also ab 2024, wird der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen herabgesetzt (ca. 4.800 Unternehmen in Deutschland). Die jeweiligen Anforderungen an die Unternehmen gelten dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf die Verursacher:innen der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll nach 2024 überprüft und ggf. angepasst werden.

 

LkSG: Was müssen Unternehmen tun?

Hinsichtlich der Frage, was Unternehmen zukünftig zu beachten haben, lässt sich feststellen, dass sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette erstrecken, d. h. vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Dabei werden die Anforderungen an die Unternehmen nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette differenziert:

  • Eigener Geschäftsbereich,
  • unmittelbarer Zulieferer,
  • mittelbarer Zulieferer.

Und weiter nach:

  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
  • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung (bzw. nach dem Einflussvermögen der Unternehmen in der Lieferkette),
  • der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung,
  • der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens.

Im eigenen Geschäftsbereich gilt für Unternehmen im Falle einer Verletzung des Gesetzes im Inland, dass unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Maßnahmen müssen zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Bei unmittelbaren Zulieferern muss ein Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn eine Verletzung nicht in absehbarer Zeit beendet werden kann. Die betroffenen Unternehmen müssen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unmittelbaren Zulieferern folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden.
  • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen.
  • Risikomanagement (inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Beschwerdemechanismus einrichten.
  • Transparenz: öffentliche transparente Berichte erstatten.

Bei mittelbaren Zulieferern gelten die Sorgfaltspflichten des Gesetzes nur anlassbezogen und auch nur, wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt. In einem solchen Fall hat das Unternehmen unverzüglich:

  • Eine Risikoanalyse durchzuführen.
  • Ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen.
  • Angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern.
  • Die Umsetzung von Brancheninitiativen ist hierbei eine Möglichkeit.
 

Auswirkungen des LkSG auf Unternehmen

Verstöße von Unternehmen können zu Reputationsschäden führen und hohe Kosten durch Bußgelder verursachen. Das Bußgeld kann bis zu 8 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Jahresumsatz) betragen. Zudem können Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Häufig sind die Lieferketten besonders bei großen Unternehmen, die global agieren sehr komplex gestaltet und viele Dritte beteiligt. Um jedoch Konsequenzen zu vermeiden, wettbewerbsfähig zu bleiben und Lieferketten transparenter zu gestalten, sollten Unternehmen interne und externe Risiken innerhalb der Lieferketten identifizieren. Auch können Unternehmen bspw. eine Beschwerdestelle einrichten oder eine Menschenrechtserklärung abgeben, um die Sorgfaltspflichten einzuhalten.

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Umsetzung des LkSG

Zuständig für die Umsetzung und die Gewährleistung einer effektiven Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Behörde kontrolliert die Unternehmensberichte, geht eingereichten Beschwerden nach, stellt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann Bußgelder verhängen und Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen. Dazu wird ein Berichtsverfahren etabliert, auf dessen Basis die Unternehmenskontrolle sichergestellt wird. Neben der Möglichkeit ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen, können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zukünftig auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Außerdem dürfen deutsche Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) auch im Ausland Betroffene bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen.

 

EU-Lieferkettengesetz

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Jedoch hat das Gesetz noch einige Schwächen, welche es im Laufe der Zeit zu beseitigen gilt. Wichtig im Bezug darauf ist die Evaluation der Gesetzeswirkung im Jahre 2026. Dort wird dann in Anbetracht einer möglichen EU-Gesetzgebung geprüft, ob Anpassungen notwendig sind wie etwa eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf weitere Unternehmen. Langfristig ist das Ziel in Planung eine einheitliche europäische Regelung zu schaffen. Auch eine Petition von Brot für die Welt und anderen Organisationen fordert ein starkes EU-Lieferkettengesetz, das europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen gewährleistet.

Ratsam ist, dass ein Unternehmen das Gesetz so umsetzt, dass Risiken und Verletzungen von Menschenrechten und Umwelt innerhalb der globalen Lieferketten minimiert oder vermieden werden, um so auch international langfristig einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und Sie keine neuen Entwicklungen über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und andere Compliance-Themen verpassen wollen, können Sie hier weitere interessante Blogbeiträge finden.


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