Korruption beim Softwareunternehmen Oracle
Nach der letzten Gesetzesverletzung in 2012 kam es beim drittgrößten Softwareunternehmen der Welt erneut zu Korruptionsvorwürfen. Von 2016 bis 2019 soll der Konzern gegen die Bestimmungen des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) verstoßen haben. Laut der Securities and Exchange Commission (SEC) hat Oracle mehrere Millionen Dollar für die Einladung und die Reise von Regierungsbeamten und Ihren Familien zu Technologiekonferenzen gezahlt, um diese zu bestechen und deren Entscheidung zu beeinflussen. Diese unsachgemäße Verwendung der Gelder, welche nicht in den offiziellen Büchern aufkamen, betraf vor allem die Tochtergesellschaften in Indien, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).
Genau wie beim letzten Vorfall kam es, im Vergleich zu den Umsätzen des Konzerns, zu einer sehr milden Strafe. Die SEC hatte Oracle aufgrund der Verletzung des Antikorruptionsgesetzes mit einer Abschöpfung in Höhe von 7,1 Millionen Dollar, darauf anfallende Zinsen in Höhe von 800.000 Dollar sowie einer Strafe in Höhe von 15 Millionen Dollar bestraft.
Der Konzernsprecher des Hauptstandortes selbst weist die Vorwürfe ab und begründet dies mit einem Widerspruch zu den Grundwerten von Oracle. Somit schiebt das Management in der USA die Verantwortung an die Mitarbeiter:innen der betroffenen Auslandsniederlassungen ab. Ob der Gesamtkonzern wirklich Kenntnis über diesen Vorfall hatte, bleibt demnach unklar.
Vergleicht man die o.g. Strafe von insgesamt 23 Millionen Dollar mit den Umsätzen des Softwareriesen (40,48 Mrd. US-Dollar in 2021) wird zudem deutlich, warum das texanische Unternehmen ohne Schuldbekenntnis am Dienstag, 27.09.2022 das Angebot der SEC annahm. Welche Auswirkungen diese Vorwürfe auf die zukünftige Korruptionsprävention haben werden, wird sich zukünftig zeigen.
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Herr Marvin Gebicke ist seit der Gründung der Mitarbeiterschule GmbH ein fester Bestandteil des Teams. Als Produkt-Experte und aufgrund der Umsetzung und Betreuung vieler Großprojekte, ist er ebenfalls für die Erstellung neuer Kurse zuständig. Seine Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themengebieten der Compliance helfen dabei, Unternehmen bei der Umsetzung und Einführung von E-Learning zu unterstützen.