Wer sollte den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen?
Sie können den Vertrag selbst schließen, sollten Sie selbstständig tätig sein. Wird der Vertrag jedoch für eine juristische Person (z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft) geschlossen, muss dies durch einen Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer, Geschäftsführerin oder ein Mitglied des Vorstandes) erfolgen.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird von uns bereits automatisch vorausgefüllt. Sie müssen lediglich die Freitext-Felder ausfüllen. Anschließend können Sie den finalen Vertrag einsehen und herunterladen. Sollten Sie Fragen zu dem Vertrag haben, stehen wir Ihnen gerne unter support@mitarbeietrschule.de zur Verfügung.
Ein Abschluss eines elektronischen AVV ist rechtlich möglich und wird von uns auch auf diese Art und Weise der Einfachheit halber umgesetzt. Grundsätzlich gibt es dabei auch keine Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Mit Anklicken der Checkboxen vor Vertragsabschluss und der Dokumentation können wir ihnen eine smarte Lösung zur Vertragsschließung bieten, ganz ohne Papierkram.
Herr Marvin Gebicke ist seit der Gründung der Mitarbeiterschule GmbH ein fester Bestandteil des Teams. Als Produkt-Experte und aufgrund der Umsetzung und Betreuung vieler Großprojekte, ist er ebenfalls für die Erstellung neuer Kurse zuständig. Seine Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themengebieten der Compliance helfen dabei, Unternehmen bei der Umsetzung und Einführung von E-Learning zu unterstützen.