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Warum muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns abgeschlossen werden?

 

Gemäß Art. 4 Nr. 8 der DSGVO gelten wir als eine Organisation, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Darüber hinaus handeln wir als Auftragnehmer, welcher personenbezogene Daten im Auftrag von Ihnen verarbeitet, weshalb die Schließung eines AV-Vertrags erforderlich ist.

Die DSGVO schreibt vor, dass eine Datenverarbeitung durch den Auftragsverarbeiter erst dann erfolgen darf, wenn ein wirksamer AVV vorliegt. Die Verpflichtung zum Abschluss eines AVV gilt sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer). Daher müssen beide Parteien sicherstellen, dass ein DSGVO-konformer AVV abgeschlossen wird.

Zur Erreichung diverser Zwecke setzen wir Dienstleister als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein, etwa als IT-Dienstleister, zum Versand von E-Mails und SMS oder zur Kontaktaufnahme per Telefon. Diese Dienstleister können Ihren Sitz sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes haben. Wir stellen durch vertragliche Vereinbarungen (sog. „Auftragsverarbeitungsvertrag“) mit den Dienstleistern sicher, dass diese personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Vorgaben der DSGVO verarbeiten, auch wenn die Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes in Ländern stattfindet, in denen ein angemessenes Datenschutzniveau ansonsten nicht gewährleistet ist und für die kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht. Für weitere Informationen über das Vorhandensein eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission und über angemessene Garantien sowie um eine Kopie dieser Garantien zu erhalten, können Sie unseren Datenschutzbeauftragten kontaktieren. Darüber hinaus übermitteln wir Daten nur an Dritte, sofern dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht. In diesem Fall beruht die Übermittlung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Im Rahmen einer Verarbeitung in unserem Auftrag erbringt ein Drittanbieter für uns die Dienste zum Hosting und zur Darstellung der Plattform. Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessenabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer korrekten Darstellung unseres Angebots.

Sofern wir Daten in einem Drittland (d. h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. Das heißt, die Verarbeitung erfolgt z. B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (sogenannte „Standardvertragsklauseln“).

Kommt kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zustande, obwohl dies erforderlich ist, sieht Art. 83 DSGVO, wie zuvor das BDSG, Bußgelder nach Art. 3 vor. Im Gegensatz zum BDSG wurden diese Beträge mit der DSGVO deutlich erhöht und können nun bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des weltweit erwirtschafteten Jahresumsatzes betragen. Bußgelder können auch bei schlechter Leistung, Nichterfüllung von AV-Verträgen und Nichtbeachtung von Anweisungen bei der Datenübertragung verhängt werden. Darüber hinaus können Verbraucher Schadensersatz einklagen, wenn sie einen Datenmissbrauch nachweisen. In diesem Fall haften der Kunde und der Unternehmer nach der DSGVO als Gesamtschuldner, die beide die Möglichkeit haben, ihre Unschuld zu beweisen. Ohne AVV ist dies jedoch schwierig oder fast unmöglich, was möglicherweise zu zusätzlichen Kosten führt.