Termin vereinbaren
Aktuelles

Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz

Gesetzesentwurf für Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Damit kann das Gesetz im deutschen Bundestag debattiert und vollendet werden. Bereits im Oktober verabschiedete die Europäische Union die sog. „Whistleblowing Richtlinie“ und verpflichtete die Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren dementsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Da Deutschland und weitere europäische Mitgliedsstaaten dies nicht rechtzeitig umgesetzt hatten, wurden im Januar entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der Regierungsentwurf ist allerdings noch nicht vollständig ausgereift, wodurch der Bundestag noch viel Arbeit haben wird, dem Anspruch des Gesetzes gerecht zu werden, sodass das Gesetz seinen Zweck erfüllt und somit Whistleblower:innen ausreichend schützen kann. Beispielsweise muss der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes noch ausgeweitet und granularer definiert werden. Anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen, müssen Unternehmen und Behörden dazu verpflichtet werden, auch anonyme Meldemöglichkeiten zu schaffen, um diesen nachgehen zu können.

Welche Aussagen geschützt sind und welche nicht, ist für potenzielle Hinweisgeber oder Unternehmen aktuell noch nicht ganz klar. Daher muss das Gesetz sämtliche Gesetzesverstöße und sonstiges Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öffentlichen Interesse liegen, erfassen.

Ohne weitere Verbesserungen droht weitergehende Instabilität für Hinweisgeber:innen und Unternehmen. Letztlich schadet ein unzureichender Hinweisgeberschutz allen Bürgerinnen und Bürgern, wenn Beschwerden nicht frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Sie wollen mehr zum Thema Compliance erfahren?

In unserem Blog finden Sie ausführliche Beiträge zu den verschiedensten Compliance-Themen.