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Aktueller Stand: Umsetzung der Whistleblower-Richtline

Hinweisgeberschutzgesetz soll Abhilfe schaffen

Deutschland hätte bis zum 17. Dezember 2021 die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Da Deutschland die Umsetzung nicht rechtzeitig in Gang gebracht hatte (da der Gesetzgebungsversuch der Vorgängerregierung im Jahr 2021 vor dem Regierungswechsel nicht mehr umgesetzt werden konnte), wurden durch die EU-Kommission am 27. Januar 2022 förmliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Das Bundesjustizministerium hat darauffolgend am 13. April 2022 einen neuen Referentenentwurf zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht. Voraussichtlich soll das Gesetz im Juni 2022 vom Kabinett beschlossen und dann im Herbst 2022 in Kraft treten. Nunmehr haben aufgrund der Bitte zur Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz verschiedenste Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Experten eine große Anzahl an Stellungnahmen zum Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht. Derzeit findet eine Auswertung der Stellungnahmen statt. Dieser Prozess kann sehr zeitaufwendig sein. Auch bleibt abzuwarten, inwiefern die vorgebrachte Kritik der einzelnen Stellungnahmen in das noch zu verabschiedende Gesetz einfließt und eine etwaige Anpassung des Referentenentwurfs stattfindet.

Kritik gab es unter anderem an den nicht festgelegten Meldekanälen (bspw. Hotline, kommerzielle oder staatliche Software und interner oder externer Ansprechpartner für Whistleblower) und der Meldeart, da derzeit anonyme Meldungen aus Kosten- und Personalgründen nicht verpflichtend bearbeitet werden sollen. Es wird angeführt, dass ohne anonyme Meldepflichten viele Whistleblower aus Angst vor möglichen Konsequenzen ihre Meldungen zurückhalten. Zudem wird kritisiert, dass nicht jede einzelne Tochtergesellschaft ein eigenes Hinweisgeber-System etablieren muss, sondern nur die Muttergesellschaft. Dies kann aufgrund von möglichen Kultur- oder Sprachbarrieren bei Auslandsgesellschaften zu höheren Meldehürden führen und so den Prozess erschweren.

Was künftig im Detail auf deutsche Unternehmen zukommt und wie sich das weitere Gesetzgebungsverfahren entwickelt, erfahren Sie, sobald es einen finalen Gesetzesentwurf gibt.

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