4,25 Millionen Euro für mangelnde Geldwäsche-Bekämpfung
Bereits im Mai 2019 gab es erste Warnungen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nun ist für die Internetbank N26 der Worst Case eingetroffen: Die N26 Bank GmbH musste jüngst eine Geldstrafe in Höhe von 4,25 Millionen Euro an die Finanzaufsicht zahlen. Grund hierfür waren vor allem jahrelange Probleme mit der Geldwäscheprävention seitens der Bank. Der Vorwurf N26 gegenüber bestand darin, nicht genügend Verdachtsfällen in Hinblick auf Geldwäsche nachgegangen zu sein und viele solcher Fälle zu spät gemeldet zu haben. Die Onlinebank wurde in der Vergangenheit mehrere Male aufgefordert, Maßnahmen gegen Geldwäsche sowie gegen die Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Diesen Aufforderungen kam N26 jedoch nicht nach. Darüber hinaus wurden der Bank „Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung von Kunden“ vorgeworfen. Aus vorgenannten Gründen stellte man N26 im Mai diesen Jahres einen Sonderaufseher zur Seite, welcher die Umsetzung der geforderten Maßnahmen überwachen und sicherstellen sollte, dass die Bank technisch-organisatorische sowie personelle Instrumentarien zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen bereithält. Jedoch wurde jeglichen Aufforderungen und Maßnahmenumsetzungsverlangen nicht Folge geleistet, sodass die BaFin sich gezwungen sah, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 4,25 Millionen Euro zu erlassen.
Die Strafe für die sogenannte „Smartphone Bank” fiel, im Gegensatz zu sonst verhängten Bußgeldern, außerordentlich hoch aus. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von 8,5 Millionen Euro festgelegt, von denen nur 400.000 Euro in die Bereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht sowie Geldwäscheprävention entfielen.
Das Bußgeldverfahren ist nun abgeschlossen, der Betrag wurde fristgerecht entrichtet. Mittlerweile wurden die von der BaFin geforderten Maßnahmen von N26 umfänglich umgesetzt.
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Herr Marvin Gebicke ist seit der Gründung der Mitarbeiterschule GmbH ein fester Bestandteil des Teams. Als Produkt-Experte und aufgrund der Umsetzung und Betreuung vieler Großprojekte, ist er ebenfalls für die Erstellung neuer Kurse zuständig. Seine Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themengebieten der Compliance helfen dabei, Unternehmen bei der Umsetzung und Einführung von E-Learning zu unterstützen.